Fördersätze
Mit der Innovationsprämie wird der Bundesanteil an der Förderung verdoppelt. Von der Innovationsprämie profitieren folgende Elektrofahrzeuge:
- Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
- Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.
Mit der neuen Richtlinie wird beim Leasing die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
Rückwirkende Erhöhung der Fördersätze
Ob Sie von der rückwirkenden Erhöhung der Fördersätze profitieren, hängt davon ab, wann Ihr Fahrzeug zugelassen wurde und ob der erhöhte Herstelleranteil geleistet wurde. Ebenfalls hängt es davon ab, ob es sich um eine Erst- oder Zweitzulassung handelt.
Quelle: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle