Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von mindestens zwei Jahren. Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor Vertragsschluss über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Ihrem Land: europa.eu/youreurope